BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Emden

Schottergärten: Die Verwaltung weiß von nichts

Pressemitteilung von Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat

Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion zum Umgang mit „Schottergärten“ teilt die Verwaltung mit, dass „bisher keine Schottergärten im Sinne des eines angezeigten rechtswidrigen Zustandes bekannt“ sind. Dies verursacht bei den Grünen mehr als ein Kopfschütteln. „Da müssen in der Verwaltung die Scheuklappen angelegt worden sein“, meint Fraktionsvorsitzender Bernd Renken. „Die Zerstörung von Lebensräumen bedrohter Insektenarten durch den ungebremsten Trend zu Schottergärten ist auch in Emden nicht zu übersehen, wenn man mit offenen Augen durch die Stadt geht.“ 

Die Verwaltung hat in ihrer Antwort dennoch angekündigt, dass die Stadt mit der Stiftung Ökowerk ein Konzept zur Sensibilisierung und Beratung der Bevölkerung entwickeln und einen Flyer herausgeben wird. Der Grüne fordert von der Verwaltung wirksame Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung von Schottergärten. „Es ist zwar richtig, zunächst an die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren und bei Verstößen zunächst das Gespräch mit ihnen zu suchen. Gleichwohl muss den Uneinsichtigen gegenüber auch deutlich gemacht werden, dass bei Verstößen gegen die Bauordnung entsprechend der Gesetzeslage gehandelt wird. Schließlich muss auch jeder Falschparker mit einem Knöllchen rechnen.“

Hintergrund der Anfrage: 

  • 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat sich der Thematik „Schottergärten“ angenommen und in einem an alle Unteren Bauaufsichtsbehörden gerichteten Runderlass vom 11.12.2019 Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit den Verstößen gegeben. Darin heißt es u.a.:

„Für die Überprüfung der Einhaltung der genannten Anforderungen sind Sie als untere Bauaufsichtsbehörde vor Ort zuständig. Bei Kenntnisnahme eines entsprechenden Rechtsverstoßes besteht für Sie die Möglichkeit, nach § 79 NBauO Maßnahmen anzuordnen, die zur Herstellung und Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich ist.“

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium, Bauwillige bereits im Vorfeld für das Thema zu sensibilisieren und gezielt auf die bestehende Rechtslage zu informieren sowie im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens einen Hinweis auf die Gesetzesvorschrift in den Baugenehmigungsbescheid aufzunehmen.“ Dies ist bislang in Emden nicht der Fall.

Anfrage und Antwort im Anhang:

Bündnis 90/Die Grünen im Emder Rat
Bernd Renken
Fraktionsvorsitzender
Am Delft 19
26721 Emden

fon/fax 04921 359503
bernd.renken@gruene-emden.de

 

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